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Aktualisierte Einreichungsbedingungen

Unter Award findest Du die aktuellen Einreichungsgebühren, die relevanten Termine für den Wettbewerb und die Erläuterung zur Online-Bewerbungebenfalls. 
 

  1. Berechtigt an diesem Wettbewerb einzureichen sind Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen.
     
  2. Zum Wettbewerb zugelassen sind Arbeiten in deutscher Sprache und mehrsprachige Projekte, in denen die deutsche Sprache enthalten ist. Projekte ausländischer Unternehmen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz eingesetzt werden, sind zugelassen.
     
  3. Die eingereichten Arbeiten sind in den letzten 24 Monaten vor dem Meldeschluss erstmals veröffentlicht worden. 
     
  4. Die Einreichung beim Wettbewerb erfolgt durch die Online-Übermittlung der Projektdaten im Online-Einreichungsformular und die Übersendung von einem gedruckten Original an den Veranstalter.
    Bei Periodika (wenn mehrere Exemplare eingesandt werden) bitte unbedingt angeben welche Ausgabe juriert werden soll. 

    Für jede Einreichung muss eine gesonderte Bewerbung (Einreichung) erfolgen.
     
  5. Der Einreicher garantiert die Korrektheit der Angaben. Diese werden für die Urkunden und die Veröffentlichungen im Rahmen des Wettbewerbes verwendet. Bei Auftragsarbeiten von Agenturen, Beratern und Freelancern wird vorausgesetzt, dass die jeweiligen Kunden ihr Einverständnis gegeben und die Einreicher die Rechte an der Einreichung haben. Die Verantwortung dafür tragen die Bewerber.
     
  6. Die Einreichung beim Wettbewerb sowie die Chancen auf einen Award oder eine Platzierung sind in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen des Veranstalters abhängig.
    Der Veranstalter ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Einreicher - etwa wegen eines Verstoßes gegen die Einreichungsbedingungen - von der Teilnahme auszuschließen.
     
  7. Die Bewerbung erfolgt in sechs Schritten. Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung erst mit Abschluss des fünften Online-Schrittes endgültig und rechtsverbindlich beim Veranstalter gespeichert wird.
     
  8. Der Einreichungsschluss am Wettbewerb wird gesondert auf der jeweiligen Award-Website veröffentlicht. Der Veranstalter ist berechtigt eine Verlängerung der Einreichfrist vorzunehmen. 
     
  9. Die Einreichgebühren zum Wettbewerb gelten pro eingereichtem Projekt und werden gesondert auf der jeweiligen Award-Website angegeben und müssen bis spätestens zehn Tage nach dem jeweilig angegebenen Anmeldeschluss überwiesen worden sein.
     
  10. Der Einreicher hat bei Drucksachen den Eingang beim Veranstalter bis spätestens 4 Tage nach dem Anmeldeschluss sicherzustellen.
    Eingesandte Arbeiten werden nicht zurückgesendet. Bei studentischen Arbeiten kann auf Anfrage anders verfahren werden.
     
  11. Nach der Registrierung erhalten die Einreicher per E-Mail eine Benachrichtigung über die Speicherung ihrer Daten zu den in diesen Einreichungsbedingungen genannten Zwecken. Ferner erhalten die Einreicher Login-Daten zu Ihrem persönlichen Bereich und können Ihre Bewerbung bzw. mehrere Bewerbungen einreichen.
     
  12. Nach dem Absenden der Online-Bewerbung/en erhalten die Einreicher per E-Mail eine Kopie der Projekteinreichung und die Rechnung (als PDF-Datei) im Anhang.
     
  13. Die Benachrichtigungen erfolgen online an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
     
  14. Die Nominierten und Gewinner werden unter allen Einreichern durch eine Jury ermittelt und per Email oder telefonisch benachrichtigt. Die Auswahlentscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.
     
  15. Die Gewinner erklären sich mit der Veröffentlichung des eingereichten Arbeiten/Projekte sowie Ihres Firmennamens und Logos auf der Website des Veranstalters einverstanden.
     
  16. Die Einreicher erklären sich mit Ihrer Teilnahme am Wettbewerb damit einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten durch den Veranstalter im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung verwendet werden dürfen und räumen dem Veranstalter hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Einreicher übertragen dem Veranstalter sämtliche nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für alle bekannten Verwertungsarten ein.
     
  17. Dazu gehören insbesondere
    a. das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG),
    b. das Verbreitungsrecht (§17 UrhG),
    c. das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG),
    d. das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG),
    e. das Senderecht (§ 20 UrhG), das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger (§ 21 UrhG),
    f.  das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen (§§ 23 f. UrhG), 
        die Arbeitsergebnisse im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen,
        zu veröffentlichen, zu verbreiten, vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen, 
    g. das Recht zur Übertragung der genannten Nutzungsrechte an Dritte, 
    h. das Recht, diese Rechte Dritten vorab einzuräumen (§ 34 Abs.1 UrhG).
     
  18. Der Veranstalter ist insbesondere zur Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Abänderung, Adaption, Übersetzung, Schaffung abgeleiteter Werke, Verteilung, öffentlichen Aufführung, Eingliederung in andere Werke und Übersetzung der durch den Einreicher eingesandten Arbeiten/Projekte berechtigt, aber nicht verpflichtet. Von dem der Recht öffentlichen Wiedergabe ist vor allem das Recht umfasst, die vorbezeichneten Einreichungen öffentlich zugänglich zu machen, sodass diese der Öffentlichkeit, z. B. über das Internet und Print, von Orten und zu Zeiten Ihrer Wahl zugänglich und abrufbar sind.
     
  19. Die nominierten Arbeiten werden in einer repräsentativen Buch-Dokumentation veröffentlicht. Die Nominierten werden auf mindestens 1 Doppelseite (1 Textseite und 1 Bildseite) veröffentlicht.
    Im Falle einer Nominierung fallen Kosten für diese Buchpublikation an. Die Nominees werden mindestens auf 2 Doppelseiten (1 Textseite + 3 Bildseiten) präsentiert. Die aktuellen Kosten (Druckkostenzuschuss) werden gesondert auf der Award-Website unter Einreichungsgebühren bekannt gegeben. Der Umfang der Publikation der nominierten Arbeit kann durch den Veranstalter erweitert werden, Zusatzkosten fallen für den Einreicher in diesem Fall nicht an.
     
  20. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Einreichungen. Einreichungen, die rechtsradikalen, faschistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden Inhalt haben oder gegen geltendes Recht verstoßen und insbesondere Verletzungen von Strafrecht, Urheberrechten, Marken- und anderen Kennzeichnungsrechten, Persönlichkeitsrechten und sonstigen Rechten Dritter darstellen, dürfen nicht eingesandt werden.
     
  21. Die Einreicher erklären daher, dass Ihre Einreichungen keinerlei Rechte Dritter verletzen und/oder einer Übertragung dieser Rechte entgegenstehen und stellt den Veranstalter insoweit von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Übertragung der Arbeiten/Projekte ergeben, frei.
     
  22. Es besteht kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit der Website des Anbieters.
    Der Veranstalter kann diesen Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen verschieben oder einstellen.
     
  23. Der Veranstalter haftet nicht für eine fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Einreicherdaten an dem Wettbewerb sowie der überlassenen Bilddateien aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen.
    Ferner haftet der Veranstalter nicht bei Diebstahl oder Zerstörung der erhobenen Daten.
     
  24. Der Veranstalter haftet weiterhin nicht für Angebote Dritter, auf die auf der Plattform des Anbieters hingewiesen und/oder verlinkt wird.
     
  25. Veranstalter ist die AwardsUmlimited - Contest Organization Odo-Ekke Bingel, Im Tokayer 15 in 65760 Eschborn.
     
  26. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen im Übrigen unberührt. Es gilt Deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen Sitz im Inland, ist der ausschließliche Gerichtsstand des Veranstalters. Der Veranstalter kann auch vor dem zuständigen Gericht am Sitz des Einreichers klagen.
     
  27. Der Einreicher garantiert die Korrektheit der Angaben. Diese werden für alle Veröffentlichungen im Rahmen des Wettbewerbes und die Urkunden verwendet. Bei Auftragsarbeiten von Agenturen, Beratern und Freelancern wird vorausgesetzt, dass die jeweiligen Geschäftsleitungen der Kunden ihr Einverständnis gegeben und die Einreicher die Rechte an der Einreichung haben. Die Verantwortung dafür tragen die Einreicher. Die Veranstalter der „Berliner Type” sind nicht verpflichtet, dies nachzuprüfen.
     

Eschborn/Rickenbach, am 1. September 2023 aktualisiert 

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